EINFACH PLASTIKFREI?

    Eine Welt ohne Kunststoff und Plastik.

    Eine Welt ohne Kunststoff und Plastik wünschen wir uns alle, denn sie werden leider zu einem immer größeren Problem. Nach und nach greifen die von der EU beschlossenen Gesetzesänderungen zur Vermeidung von Plastikmüll auch in Deutschland. Ein weiterer Meilenstein zur Schonung der Umwelt ist zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Wir erklären Ihnen das Problem von Kunststoffen und wie auch Sie darauf verzichten können.

    Kunststoffe scheinen auf den ersten Blick sehr viele positive Eigenschaften zu besitzen. Sie sind leicht, verbrauchen wenige Rohstoffe, lassen sich optimal verbiegen und sind vielseitig
    einsetzbar. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Hersteller:innen – egal aus welcher Branche – Kunststoffe für ihre Produkte nutzen. Ob Spielzeug, Kleidung oder Verpackungsmaterialien – in all diesen Artikeln stecken Kunststoffe. Doch wenn wir genauer hinsehen, überwiegen die Nachteile dieser Stoffe. Sie landen häufig in der Umwelt, in der sie sich, wenn überhaupt, nur sehr langsam zersetzen. Vor allem der Verpackungsmüll macht der Natur und damit auch den Tieren und uns Menschen zu schaffen. In Deutschland liegt der Verpackungsabfall pro Jahr bei rund 40 kg pro Kopf – und damit deutlich höher als im EU-Durchschnitt.1 Um Herr über diese Zahl zu werden, wurde 2019 die Single-Use-Plastics- Richtlinie seitens der Europäischen Union eingeführt. Diese Richtlinie ist die Grundlage für das Verpackungsgesetz in Deutschland. Das Gesetz soll Verpackungsabfälle und deren Auswirkungen auf die Umwelt verringern bzw. vermeiden. Dazu wurde in der Vergangenheit schon ein Verbot für das Inverkehrbringen von Plastik-Einwegartikeln eingeführt. Davon betroffen sind unter anderem Besteck, Teller oder Trinkhalme. Seit 2022 gilt auch die Einweg-Pfandpflicht auf Fruchtsäfte und Nektare.

    Wie sieht es in Ihrem Markt aus? Verkaufen Sie noch Plastik-Einwegartikel? Mittlerweile gibt es sehr umweltfreundliche Alternativen:

    • Trinkhalme und Rührstäbchen aus Glas oder Bambus
    • Becher aus Maisstärke
    • Teller aus Agrarresten
    • Geschirr aus Palmblättern, Holz oder Zuckerrohr
    • Einkaufstaschen aus Papier oder Baumwolle

     

    Ein weiterer Meilenstein ist geschafft

    Am 1. Januar 2023 ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen Verpackungsabfälle in Kraft getreten, denn seit diesem Jahr müssen Gastronomiebetreibende sowie Supermärkte ihren Kund:innen auch Mehrwegbehältnisse für das Essen außer Haus anbieten. Was beim Kaffee-togo-Becher schon längst etabliert ist, gilt nun auch für die Pizzaschachtel oder die Salatschale aus Plastik zum Mitnehmen.
    Grundsätzlich gilt diese Regelung für Betriebe ab fünf Mitarbeitenden und mehr als 80 m² Fläche. Ob sie die To-go-Behältnisse selbst beschaffen oder an einem Pool-Mehrwegsystem teilnehmen, bleibt den Betrieben selbst überlassen. Auf Mehrwegverpackungen dürfen sie einen Pfandbetrag erheben. Allerdings ist es verboten, Speisen und Getränke in Mehrwegbehältern teurer anzubieten. Im Gegenzug dürfen Lebensmittel in Einwegverpackungen nicht vergünstigt an die Verbraucher:innen abgegeben werden.

    Aktuell setzen viele Betriebe noch auf eigene Lösungen, das heißt sie schaffen sich eigene Behältnisse und eigenes Geschirr zum Mitnehmen an und verlangen dafür bei der Ausgabe einen Pfandbetrag. Es gibt jedoch auch regionale und überregionale Poolsysteme. Bei dieser Variante schließen sich mehrere Betriebe zusammen und kaufen das gleiche Mehrweggeschirr. Dieser Zusammenschluss bietet den Kund:innen den Vorteil, dass sie die Mehrwegbehältnisse auch in anderen teilnehmenden Betrieben wieder abgeben können und dort ihren Pfandbetrag zurückerhalten.

     

    Weitere Änderungen in den kommenden Jahren

    Ab 2024 wird auch für Milch- und Molkereiprodukte in Einwegverpackungen ein Pfandbetrag fällig. Außerdem liegt der vorgegebe Rezyklatanteil in Plastikflaschen ab 2025 bei mindestens 25 % und ab 2030 sogar bei mindestens 30 % liegen. So soll sichergestellt werden, dass eine große Menge altes Plastik für die Herstellung neuer Flaschen verwendet wird. Die Hersteller:innen können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten. Die Quote bezieht sich auf das Gewicht der Flaschen inklusive Verschluss und Etikett.

    Apropos Deckel: Haben Sie vielleicht auch schon die neuen Deckel an einigen Plastikflaschen entdeckt?
    Diese lassen sich nicht mehr komplett abschrauben, sondern bleiben an den Gewinden hängen. Für uns unpraktisch beim Trinken, für die Umwelt ein Segen. Denn auch diese Regelung ist Bestandteil des Verpackungsgesetzes. Das Lose-Deckel-Verbot gilt zwar offiziell erst ab Juli 2024, jedoch stellen jetzt schon viele Hersteller:innen auf die „Tethered Caps“ um. 

    Von einer plastikfreien Welt sind wir aktuell noch weit entfernt. Jedoch ist das Verpackungsgesetz ein wichtiger Schritt in eine umweltfreundliche Zukunft.

     

    Wussten Sie schon? 

    Grundsätzlich gelten Mehrwegflaschen aus Glas oder Kunststoff als deutlich umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Mehrwegflaschen aus Glas können bis zu 50 Mal wiederbefüllt
    werden – PET-Mehrwegflaschen durchlaufen ca. 25 bis 30 Mal den Kreislauf. Wenn Sie Mehrweg-Getränke aus Ihrer Region beschaffen, handeln Sie vorbildlich! Einwegflaschen werden zwar recycelt, allerdings ist der Prozess trotzdem belastend für die Umwelt.

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